Landeskunde

Die Gedanken sind frei …

… kein Mensch kann sie wissen, kein Jäger erschießen!

Ein Volkslied über das Menschenrecht der Gedankenfreiheit? Der Text von „Die Gedanken sind frei“ wurde 1780 zum ersten Mal auf Flugblättern veröffentlicht und stand bald unter preußischer Zensur. Durch seinen sehnsüchtigen Ausdruck nach Freiheit und Unabhängigkeit inspirierte das Lied im Lauf der Zeit verschiedene Widerstandsbewegungen. Sophie Scholl spielte das Lied 1942 auf der Blockflöte vor den Gefängnismauern ihres inhaftierten Vaters.

Liedtext und Noten: Interpretation durch den Tenor Jonas Kaufmann

A1-Klassenspaziergang: Lernende stellen sich gegenseitig die Frage „An was glaubst du?“ und notieren kurze Antworten. Beispiele: Ich glaube an (+ Akkusativ) den Frieden, das Vertrauen, die Schönheit, meine Mutter, an mich selbst, den Weihnachtsmann, … Lassen Sie sich dabei von einer Umfrage zur Gedankenfreiheit inspirieren: Gedankenfreiheit als Menschenrecht

Werbung: Gedankenfreiheit im Internet? GMX wirbt für einen E-Maildienst, der die Privatsphäre schützen soll

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Von der Gedanken- zur Redefreiheit: Gedanken kann man nicht kontrollieren, verbieten oder einsperren. Die Gedankenfreiheit ist die Freiheit des Denkens, insbesondere in weltanschaulichen, religiösen und politischen Dingen. Zur Rede- oder Meinungsfreiheit wird sie, wenn diese Gedanken auch laut und öffentlich ausgedrückt werden dürfen.

Bundeszentrale für Politische Bildung: Kostenloses Plakat fürs Klassenzimmer zu den Grundrechten in drei Sprachen

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